Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

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Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

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02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

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03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

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Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben in Hamburg auch 2024 unverändert

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2024 unverändert, das hat der Hamburger Senat am 07.05.2024 beschlossen.

Zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen

Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 15. Februar 2024 in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde (Az. 2 K 52/23, 2 K 72/23 und 2 K 55/23, 2 K 71/23).

KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden. Dazu berichtet der DStV.

Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten

Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen im B2C-Bereich, insbesondere auch auf dem Gebiet der Kunst und Kultur (Az. III C 3 - S-7117-j / 21 / 10002 :004).

Weitere Nachrichten

Quelle: www.datev.de